Aufhebung der verpflichtenden Corona-Maßnahmen
Unsere Empfehlungen für Ihre Gesundheit.
Die verpflichtenden Corona-Maßnahmen in unserem Hause sind aufgehoben. Da uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, empfehlen wir Ihnen, trotz auslaufender Verpflichtung, weiterhin folgende Regelungen einzuhalten:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern sollte überall dort, wo es möglich ist, eingehalten werden.
- Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sollte eine MNS-Maske getragen werden.
- Falls Symptome auftreten, sollte ein PCR-Test durchgeführt werden
Wir empfehlen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiterhin die eigenverantwortliche Durchführung eines Antigen-Schnelltests vor Veranstaltungsbeginn.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.