AGB Hotelaufnahme

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMI GmbH für Hotelleistungen

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der MMI GmbH (im folgenden "Hotel") sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen dem Hotel und dem Gast, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss 

2.1. Zwischen dem Hotel und dem Gast kommt ein Hotelaufnahmevertrag nach Buchungsanfrage des Gastes und Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Zur Übernachtung ist/sind ausschließlich die bei Anmeldung angegebene(n) natürliche(n) Person(en) berechtigt. 

2.2. Hat für den Gast ein Dritter bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Beherbergung, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

2.3. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionen die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben. 

3. Leistungen, Preis, Zahlung und Aufrechnung 

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Leistungen nach Maßgabe der Buchungsbestätigung und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. 

3.2. Das Hotel ist in begründeten Ausnahmen im Rahmen des Zumutbaren berechtigt, den Gast in einem anderen Hotel unterzubringen. In diesem Fall gelten die dortigen Bestimmungen und AGB ergänzend. 

3.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder gemäß Leistungsverzeichnis geltenden Preise zu zahlen. 

3.4. Das Hotel ist berechtigt, die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zu berechnen. 

3.5. Preisänderungen sind auch dann möglich, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der zusätzlichen Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem schriftlich zustimmt. 

3.6. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

3.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet. 

3.8. Der Gast kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Hotel schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Gast nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

4. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen) des Gastes 

4.1. Der Gast kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn dies unter Bestimmung einer Frist schriftlich vereinbart worden ist oder das Hotel die geschuldete Leistung nicht erbringen kann. In diesen Fällen entstehen keine Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche des Hotels. 

4.2. In allen anderen Fällen, in denen der Rücktritt erklärt, eine Stornierung vorgenommen oder das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, hat das Hotel die Wahl, eine Entschädigung konkret zu berechnen oder Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 100 % des vertraglich vereinbarten Preises, wobei der Wert der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie das, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirkt, anzurechnen ist. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

5. Rücktritt des Hotels 

5.1. Falls ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart ist, kann das Hotel gleichfalls innerhalb der Frist zurücktreten. 

5.2. Das Hotel ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung infolge höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist oder wird, der Buchung irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen zugrunde liegen oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass bei Durchführung des Vertrages der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass das Hotel Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes, eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, 

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung eines

5.3. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist dem Gast unverzüglich schriftlich mitzuteilen, Schadensersatzansprüche stehen ihm nicht zu. 

6. An- und Abreise 

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 

6.2. Das reservierte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 11:00 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Abreise berechnet das Hotel den Preis eines Tageszimmers zusätzlich. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

6.3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. 

6.4. Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen auf dem Gelände des Hotels zum Zwecke der Übernachtung nicht abgestellt werden. 

7. Haftung des Gastes 

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel im vollen Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar. Dies gilt auch für Kosten, die durch übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden. 

8. Haftung des Hotels 

8.1. Leistungsstörungen oder Mängel, die dem Gast auffallen, sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel ist bemüht, umgehend Abhilfe zu schaffen. Falls die Rüge verspätet erfolgt, steht dem Gast ein Anspruch auf Minderung des Übernachtungspreises nicht zu. 

8.2. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Im Übrigen haftet das Hotel für Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden, oder Störungen nur dann, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind und diese Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. 

8.3. Für eingebrachte Sachen und Wertsachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption Gebrauch zu machen. 

8.4. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. 

Insolvenzverfahrens erhält. 

8.5. Für Gäste bestimmte Nachrichten wie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen. 

8.6. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Stellplatzes in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz. Soweit dem Gast ein solcher Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt mit ihm dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die vorhandenen Schranken, Zugangssperren und Überwachungsmaßnahmen dienen allein der Nutzungsregelung und begründen keine Obhutspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter, oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. 

9.2.Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und müssen schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig. 

Stand: 18.01.2024